Bekanntmachung an alle Mitglieder der
VR-Bank Main-Rhön eG
Auslegung der Vorschlagslisten
Gemäß § 4 der Wahlordnung zur Vertreterversammlung der VR-Bank Main-Rhön eG geben wir bekannt, dass die vom Wahlausschuss aufgestellten Wahllisten in den Geschäftsräumen sowie Geschäftsstellen der VR-Bank Main-Rhön eG für die Dauer von zwei Wochen, vom 10. März 2022 bis 24. März 2022, für alle Mitglieder zur Einsichtnahme ausliegen.
Weitere Wahlvorschläge können von jedem Mitglied der VR-Bank Main-Rhön eG bis 24. März 2022 schriftlich an den Wahlausschuss eingereicht werden. Für die Einreichung eines Vorschlags bedarf es der Unterstützung von 150 Mitgliedern, die im Wahlbezirk ansässig sind. Die Unterstützung ist dem Wahlausschuss fristgerecht in Schriftform vorzulegen.
Gemäß § 5 der Wahlordnung zur Vertreterversammlung der VR-Bank Main-Rhön eG geben wir bekannt, die die Wahl der Mitgliedervertreter in der Zeit vom 07.04.2022, 12 Uhr bis 05.05.2022, 12 Uhr stattfindet.
Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich in elektronischer Form (Online-Vertreterwahl) unter www.vr-bank-mr.de/vertreter.
Die für die Online-Vertreterwahl benötigten Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig in Ihrem persönlichen Einladungsschreiben vor der Wahl Anfang April 2022.
Während der regulären Schalteröffnungszeiten stellen wir zusätzlich Wahlterminals in unseren Filialen zur Verfügung.
Die Wahl wird in Form einer Bezirkswahl durchgeführt, bei der unsere Mitglieder Kandidatinnen und Kandidaten aus dem eigenen Wahlbezirk wählen.
Der Wahlausschuss hat unser Geschäftsgebiet in folgende Wahlbezirke eingeteilt:
- Arnstein
- Bad Neustadt
- Gochsheim
- Grabfeld
- Meiningen
- Mellrichstadt
- Schweinfurt
- Werneck
Jedes Mitglied stimmt in den für seinen Wohnsitz festgelegten Wahlbezirk ab.
Wir bitten alle Mitglieder ihr Mitbestimmungsrecht wahrzunehmen und sich an der Vertreterwahl zu beteiligen.
Markus Merz
Vorsitzender des Wahlausschusses
VR-Bank Main-Rhön eG