Vertreterwahl 2022

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Weitere Informationen

 

Alle Informationen zu unserer Vertreterwahl, insbesondere zum Ablauf der Online-Wahl, finden Sie hier rechtzeitig ab April 2022.

Die Wahl zur Vertreterversammlung der VR-Bank Main-Rhön eG findet in der Zeit vom 07.04.2022, 12 Uhr bis 05.05.2022, 12 Uhr statt.

Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich in elektronischer Form (Online-Vertreterwahl) unter www.vr-bank-mr.de/vertreter.
Die für die Online-Vertreterwahl benötigten Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig in Ihrem persönlichen Einladungsschreiben vor der Wahl Anfang April 2022.

Während der regulären Schalteröffnungszeiten stellen wir zusätzlich Wahlterminals in unseren Filialen zur Verfügung.

Die Wahl wird in Form einer Bezirkswahl durchgeführt, bei der unsere Mitglieder Kandidatinnen und Kandidaten aus dem eigenen Wahlbezirk wählen.

Wahlbezirk Anzahl zu wählender Vertreter
Arnstein 19
Bad Neustadt 31
Gochsheim 18
Grabfeld 15
Meiningen 12
Mellrichstadt   23
Schweinfurt 27
Werneck 20

Warum sollte ich wählen?

Als Mitglied sind Sie mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen beteiligt und können den Weg unserer Bank aktiv mitbestimmen und an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Mit Ihrer Wahl bestimmen Sie die Vertreter, die Ihr genossenschaftliches Mitbestimmungsrecht in der Vertreterversammlung wahrnehmen.

Welche Funktion hat die Vertreterversammlung?

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem wählt sie den Aufsichtsrat und entscheidet über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung von Ort und Zeit der Wahl in die Mitgliedsliste eingetragene Mitglied. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht.

Geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige Personen, sowie juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch den gesetzlichen Vertreter, Pesonengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter aus. Bei der Vertreterwahl hat jedes Mitglied das gleiche Stimmrecht - unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.