Die Wahl zur Vertreterversammlung der VR-Bank Main-Rhön eG findet in der Zeit vom 07.04.2022, 12 Uhr bis 05.05.2022, 12 Uhr statt.
Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. >Zur Online-Vertreterwahl
Das Wahlportal wird von der Firma POLYAS GmbH bereitgestellt und ist durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert.
Ihre für die Online-Vertreterwahl benötigten Zugangsdaten haben Sie in Ihrem persönlichen Einladungsschreiben per ePostfach oder postalischem Brief erhalten.
Während der regulären Schalteröffnungszeiten stellen wir zusätzlich Wahlterminals in unseren Filialen zur Verfügung.
Die Wahl wird in Form einer Bezirkswahl durchgeführt, bei der unsere Mitglieder Kandidatinnen und Kandidaten aus dem eigenen Wahlbezirk wählen.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter Tel. 09771 9101-0 sowie persönlich am Schalter gerne zur Verfügung.
Vertreterwahl 2022
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Wählen Sie die Vertreter Ihres Vertrauens, die in den kommenden vier Jahren in der Vertreterversammlung - dem wichtigsten Gremium unserer Genossenschaft - die Interessen unserer Mitglieder wahrnehmen.
Wahlbezirk | Anzahl zu wählender Vertreter |
Arnstein | 19 |
Bad Neustadt | 31 |
Gochsheim | 18 |
Grabfeld | 15 |
Meiningen | 12 |
Mellrichstadt | 23 |
Schweinfurt | 27 |
Werneck | 20 |
Online-Vertreterwahl in wenigen Schritten erklärt
Als Mitglied sind Sie mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen beteiligt und können den Weg unserer Bank aktiv mitbestimmen und an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Mit Ihrer Wahl bestimmen Sie die Vertreter, die Ihr genossenschaftliches Mitbestimmungsrecht in der Vertreterversammlung wahrnehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem wählt sie den Aufsichtsrat und entscheidet über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes.
Wahlberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung von Ort und Zeit der Wahl in die Mitgliedsliste eingetragene Mitglied. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht.
Geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige Personen, sowie juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch den gesetzlichen Vertreter, Pesonengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter aus. Bei der Vertreterwahl hat jedes Mitglied das gleiche Stimmrecht - unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.