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Links stapeln sind Geldmünzen übereinander, rechts sind zwei Männchen aus Holz, die mit einem Schirm geschützt werden

Änderungen bei der Altersvorsorge ab 2027

Sie haben Fragen? Wir die Antworten! Melden Sie sich gerne bei uns. 

Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Ihr Ziel ist es, die bisherige Riester-Rente durch ein moderneres und flexibleres Fördersystem zu ersetzen. Die neuen Regelungen sollen ab 2027 gelten.

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Für Riester-Bestandskundinnen und -kunden: Wesentliche Punkte in Kürze 

 

Ihre Förderung bleibt bestehen

Sie erhalten weiterhin eine Grundzulage von maximal 175 Euro pro Jahr und maximal 300 Euro pro Kind und Jahr, wenn Sie 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2.100 Euro) einzahlen – abzüglich aller Zulagen. Ihr Eigenbetrag muss mindestens 60 Euro betragen.

Ihre Beitragsgarantie gilt weiter

Zu Beginn der Auszahlphase stehen Ihnen mindestens Ihre eingezahlten Beiträge und die erhaltenen Zulagen zur Verfügung. Dieses Sicherheitsnetz bleibt bestehen.

Sie müssen nichts tun

Ihr Vertrag läuft weiter wie bisher. Es gibt für Sie keinen Handlungsbedarf, wenn Sie Ihren bestehenden Vertrag behalten möchten.

Sie haben die Wahl

Ab 2027 können Sie die neue Förderstruktur nutzen, ohne das Produkt zu wechseln. Oder Sie übertragen Ihr Riester-Guthaben auf ein Altersvorsorgedepot. Beides ist möglich und sollte gut überlegt sein. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten.

Was sich mit dem Altersvorsorgereformgesetz ändert – und was nicht

Rund um das Altersvorsorgereformgesetz kursieren viele Meldungen. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Riester-Bestandskundinnen und -kunden zusammengefasst.

 

Das bleibt gleich

  • Bestandsschutz für Ihren Riester-Vertrag
  • Gewohnte Riester-Förderung (Grund- und Kinderzulage)
  • Garantie Ihrer Beiträge und der staatlichen Zulagen zu Beginn Ihrer Auszahlphase
  • Steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Beiträge

Das ändert sich 2027

  • Ein Wechsel in die neue Förderstruktur ist jederzeit möglich – aber nicht verpflichtend.
  • Unsere Verbundpartner werden im Rahmen der neuen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber bietet, neue Produkte für das Altersvorsorgedepot anbieten. Ein Produktwechsel wird ab 2027 möglich sein. Sobald die Einzelheiten feststehen, werden wir Sie hier informieren und zu Ihren Möglichkeiten beraten.

Förderung Altersvorsorgedepot ab 2027

 

Single 

Förderung +796 €1

Familie 2 Kinder

Förderung +1.140 €1

Einzahlungen1.800 €1.800 €
Grundzulage540 €540 €
Kinderzulage0 €600 €
Steuervorteil256 €0 €
Förderung796 €1.140 €

1 Grundzulage + Steuervorteil (Günstigerpürfung) + ggf. Kinderzulage; 34 % Grenzsteuersatz;

  • Wichtig

Die individuelle Fördersituation hängt von weiteren Faktoren ab, etwa Ihrem Steuersatz und der Höhe Ihrer Eigenbeiträge. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ist in dieser Übersicht noch nicht berücksichtigt und kann den Vorteil zusätzlich vergrößern.

Vorteile für Sparerinnen und Sparer

  • Staatlich geförderte private Altersvorsorge 
  • Zulagenvereinfachung durch prozentuale Förderung - unabhängig vom Einkommen
  • flexbile Auszahlung - Wahl zwischen regelmäßigen Auszahlungen bis zum 85. Geburtstag und lebenslanger Rente
  • Renditechance ohne Garantiepflicht – künftig können Sie sich für eine Altersvorsorge mit oder ohne Garantie entscheiden
  • Nachgelagerte Besteuerung verstärkt Zinseszinseffekt
  • Bestandsschutz und förderunschädliche Übertragung in ein Altersvorsorgedepot

        

 

Zulagen

  • Grundzulage von 50 % je eingezahltem Euro bis 360 € und 25 % je eingezahltem Euro ab 360,01 € bis 1.800 € maximal 540 € Zulage
  • Kinderzulage von einem Euro für jeden eingezahlten Euro maximal 300 €
  • Für alle unter 25 Jahre einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 €
  • Wichtig

Die individuelle Fördersituation hängt von weiteren Faktoren ab, etwa Ihrem Steuersatz und der Höhe Ihrer Eigenbeiträge. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ist in dieser Übersicht noch nicht berücksichtigt und kann den Vorteil zusätzlich vergrößern.

Lassen Sie sich beraten

Besprechen Sie gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, wie es mit Ihrem Riester-Vertrag weitergehen soll. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin bei Ihrer VR-Bank Main-Rhön eG.

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Förder-Check

Vergleichen Sie mit dem Förder-Check-Rechner Ihre möglichen Zulagen gemäß der Riester- und der neuen Systematik.

Zusätzlich können Sie den Sonderausgabenabzug steuerlich nutzen. Diese Möglichkeit ist in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Rechtlicher Hinweis

Die auf dieser Seite dargestellten Informationen basieren auf dem am 08.05.2026 durch den Bundesrat verabschiedeten Gesetz (Mai 2026). Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Beim Altersvorsorgedepot besteht keine Beitragsgarantie. Die steuerlichen Auswirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.