Neuer Hinweis für die Kundendatenaktualisierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

im OnlineBanking und VR Banking App

Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind wir als Bank verpflichtet die Aktualität der Daten von Kunden regelmäßig zu prüfen (regelmäßig = Kundendaten älter als 20 Monate). Wir aktivieren deshalb einen neuen Hinweis zum 22.02.2023 im OnlineBanking und der VR Banking App für unsere Kunden. In diesem erscheinen allen betroffenen Kunden die aktuell hinterlegten Kundendaten bei uns.


Vorgehensweise:

  1. Kunde meldet sich im OnlineBanking oder der VR Banking App an.
  2. Der Hinweis mit den aktuellen Kundendaten erscheint (über der normalen Anmeldemaske).
  3. Der betroffene Kunde bestätigt die Aktualität seiner Daten oder kann Änderungen vornehmen. Mit der Funktion „Überspringen“ kann die Anzeige beendet werden und wird beim nächsten Login erneut angezeigt. Wenn  Änderungen an den Kundendaten vorgenommen werden, muss der Vorgang mit einer TAN bestätigen werden.
  4. Nach erfolgter Bestätigung wird der Hinweis bei erneuter Anmeldung erst dann wieder angeboten, wenn mehr als 20 Monate seit der letzten Bestätigung der Kundendaten vergangen sind.