Hilfestellungen für Unternehmen

Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem diesjährigen Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft: „Den deutschen Banken und Sparkassen ist bewusst, dass sie zusammen mit der KfW eine zentrale Rolle bei der Krisenbewältigung haben. Sie stehen als verlässlicher Partner der Unternehmen bereit, um sie in der Krise zu unterstützen.“

Daher halten wir Sie hier auf dem aktuellen Stand zu den Notfallprogrammen für Corona-geschädigte Unternehmen. Bitte beachten Sie, dass wir für die verlinkten Inhalte keine Gewähr übernehmen. Es gelten immer die aktuellsten Informationen der Original-Quellen. Aufgrund der schnellen und stetigen Änderungen der Bedingungen, ist es nicht möglich alle Informationen auf dem aktuellen Stand zu halten. Diese Seite dient lediglich dazu, Ihnen einen einfachen und kurzen Überblick der möglichen Notfallprogramme zu geben.


Gemeinsam mit unserem Partner VR Smart Finanz bieten wir Ihnen im Rahmen des „KfW-Sonderprogramms 2020 – etablierte und junge Unternehmen“ mit dem VR Smart flexibel Förderkredit eine schnelle Kreditlösung bis 100.000 Euro zur Überbrückung von finanziellen Engpässen.


Bei Fragen melden Sie sich bitte direkt bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner. Gerne können Sie sich auch unter der Telefonnummer 09771 9101-0 melden. Die Kollegen vom Telefonservice helfen Ihnen gerne weiter. Oder Sie schreiben uns einfach eine Nachricht, wir beantworten Ihre Anfrage, so schnell wir können.


Soforthilfe Corona über das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Unter nachfolgendem Link finden Sie folgende Informationen

  • Antragsberechtigte
  • Höhe der Soforthilfe
  • Antragsformular
  • Verfahren
  • Zuständige Bewilligungs- und Vollzugsbehörden

Soforthilfe Thüringen über die Thüringer Aufbaubank

Zur Bewältigung der durch das Coronavirus ausgelösten wirtschaftlichen Herausforderungen haben die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Thüringen die Rahmenbedingungen für das Bürgschaftsgeschäft in Thüringen angepasst und dieses wichtige Finanzierungsinstrument gestärkt.

Unter nachfolgendem Link finden Sie folgende Informationen:

  • Liquiditätshilfen / Risikoentlastung
  • Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld
  • Steuerentlasung
  • Unterstützende Förderprogramme
  • Programme Bürgschaftsbank Thüringen

Steuerstundungen

Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt seit 17.03.2020 ein eigenes Antragsformular "Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus" zum Download bereit.

Das Formular ist als pdf-Version unter folgendem Link abrufbar:

Bayern zahlt Unternehmen auf Antrag bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlungen wieder zurück


Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die erste Phase des Hilfspakets steht bereits ab sofort zur Verfügung.

Die Kredite aus der Phase 1 können Sie als Unternehmen über uns beantragen. Für Freiberufler und Selbständige gelten dabei die gleichen Regeln wie für Unternehmen.


Liquiditätshilfe durch Kredite und Risikoübernahmen der LfA Förderbank Bayern

Die LfA hilft Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen. Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell. Möchten Sie eine Finanzierung über die LfA wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Unter nachfolgendem Link finden Sie Informationen zu den Finanzierungsprogrammen der LfA.


Förderung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.


Rentenbank

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus an, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden.


Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Die Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 stellen die Wirtschaft vor erhebliche Probleme. Renommierte Unternehmen geraten unverschuldet in Liquiditätsengpässe, die Folgen sind Kurzarbeit, der Verlust von Arbeitsplätzen und die Notwendigkeit zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen. Als Initiative dagegen hat die Bundesregierung einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds eingerichtet, der zunächst bis Ende 2021 bestehen soll.


Infos Kurzarbeit

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket geschnürt, um Unternehmen in der Corona-Krise finanziell zu unterstützen. Dazu gehört auch die Flexibilisierung der Kurzarbeit. Die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld sollen so bis zum 31. Dezember 2020 erleichtert werden, um Arbeitnehmer vor einer drohenden Kündigung zu bewahren.


Ansprechpartner der R+V Versicherung

Ihre Ansprechpartner der R+V arbeiten mittlerweile im Home-Office, die Agentur in Mellrichstadt ist aufgrund der aktuellen Situation nicht besetzt. Eine regelmäßige Postverteilung wird jedoch gewährleistet. Ihre Ansprechpartner sind trotzdem für Sie erreichbar und beraten Sie gerne per Telefon oder Video:

  • Firmenkundenberater Sachversicherung, Christoph Schön, Mobil 0151-26417523
  • Firmenkundenberater Vorsorge, Johannes Kregler, Mobil 0151-26414737