Im Jahr 2016 wurde die „Idee und Praxis der Organisation gemeinsamer Interessen in Genossenschaften“ (als erster deutscher Beitrag!) in die Repräsentative UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Im gleichen Jahr konnte die damalige VR-Bank Schweinfurt eG ihr 150-jähriges Jubiläum feiern.
Beides waren willkommene Anlässe, um in 2016 ein besonderes Zeichen zu setzen: Die Gründung der VR-Bank Schweinfurt-Stiftung. Denn die Genossenschaftsidee ist in ihren Wurzeln ein überkonfessionelles Modell der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Ihr grundlegender Rahmen beruht auf Werten wie Solidarität, Ehrlichkeit, Verantwortung und Demokratie.
Wir als Genossenschaftsbank fördern zwar vorrangig die wirtschaftlichen Interessen der Menschen in unserer Region, aufgrund unseres Selbstverständnisses tun wir aber noch deutlich mehr: Wir stärken grundsätzlich das individuelle Engagement und ermöglichen soziale sowie kulturelle Partizipation.
Die Rechtsform der Stiftung ist ein idealer Rahmen für die Umsetzung all dieser Maßnahmen: In der Stiftungssatzung wird der Stiftungszweck eindeutig festgelegt, das Stiftungskapital unterliegt der Kapitalerhaltungspflicht, die Stiftung wird staatlich überwacht und Spenden an unsere Stiftung sind steuerlich begünstigt.
Diese Transparenz und Sicherheit macht es leicht, eine weitere genossenschaftliche Idee umzusetzen: „Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele.“ In diesem Sinne lade ich Sie ein, unsere Förderfähigkeit im Wege der Spende oder der Zustiftung weiter zu stärken. Die Zustiftung kann auf Wunsch Ihren Namen tragen und sich ab der dafür notwendigen Zustiftungshöhe sogar ausschließlich um den von Ihnen festgelegten Stiftungszweck kümmern (sog. Treuhandstiftung).
Die Stiftung wird ehrenamtlich von Vorständen und Prokuristen der Bank geleitet und geführt. Der zusätzlich eingerichtete Stiftungsbeirat setzt sich aus vier namhaften Mitgliedern unserer Gesellschaft zusammen und unterstützt den Stiftungsvorstand bei seinen Entscheidungen – selbstverständlich ebenfalls ehrenamtlich.
Jedes Beiratsmitglied bringt Verbindungen und Expertise aus mindestens einem der Themenfelder Stiftung, Kultur, Unternehmertum sowie soziale Dienste / Seelsorge / Kirche mit, so dass die ganze Bandbreite unserer Fördermöglichkeiten bis hin z. B. zur Jugendförderung oder Forschung und Entwicklung abgedeckt werden.
Im Jahre 2021 fusionierte die VR-Bank Schweinfurt mit der Volksbank-Raiffeisenbank Rhön-Grabfeld zur VR-Bank Main-Rhön eG. Eine Besonderheit des Stiftungsrechtes ist es, dass der Stiftungsname nur unter ganz eng definierten Bedingungen abgeändert werden darf. Deshalb behält unsere nun gemeinsame Stiftung auch nach der Bankenfusion ihren ursprünglichen Namen: VR-Bank Schweinfurt-Stiftung.
VR-Bank Schweinfurt-Stiftung
Wir stehen für Stabilität, Sicherheit und Werterhalt.
Vorwort des Vorstandsvorsitzenden
Privater Wohlstand - Bürgerschaftliches Engagement
In Deutschland übernimmt der Staat traditionell viele soziale und kulturelle Aufgaben. Doch seine finanziellen Möglichkeiten sind begrenzt. Wo der Staat sich zurückzieht, ist private Initiative gefragt. Stiftungen können diese Freiräume füllen.
Dank des hohen bürgerschaftlichen Engagements erlebt die Stiftungskultur in Deutschland eine wahre Blüte. Nach aktuellen Erhebungen gibt es in Deutschland rund 21.000 rechtsfähige Stiftungen.
Deutschland ist damit nach wie vor stiftungsreichstes Land in Europa. Neben klassischen rechtsfähigen Stiftungen erfahren alternative Stiftungslösungen immer mehr Aufmerksamkeit, insbesondere Treuhandstiftungen und Zustiftungen stehen hoch im Kurs. Jede von ihnen bereichert unser Leben und unsere Gesellschaft, indem sie Werte und Vorstellungen ihrer Gründer weitergibt.
Gemeinsam stehen sie für die Stiftungskultur in Deutschland und bürgerschaftliches Engagement. Die Stiftung ist eine der persönlichsten Formen, sich zu engagieren. Das Engagement und die Leidenschaft über die Zeit zu erhalten, ist unsere Aufgabe.
Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen
- Jugend- und Altenhilfe
- Wissenschaft und Forschung
- Kunst und Kultur
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschl. Studentenhilfe
- Naturschutz und Landespflege
- Umweltschutz
- Wohlfahrtswesen
- Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutz
- Tierschutz
- Heimatpflege und Heimatkunde
- Kirchliche Zwecke nach § 54 der Abgabenordnung (AO)
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
- Förderung mildtätiger Zwecke
Was können Sie tun?
Vor dem Hintergrund unzähliger sinnvoller Fördermöglichkeiten können auch Sie etwas tun. Unterstützen Sie uns ganz nach dem genossenschaftlichen Prinzip: „Was einer nicht schafft, das schaffen viele.“

Spenden & Zustiftungen
Spenden
...ab 1,00 Euro
Ihre Spende wird innerhalb von 24 Monaten dem Stiftungszweck zugeführt.
Hinweis: Bis 200 Euro Spendensumme genügt der Kontoauszug als Spendenquittung beim Finanzamt.
Zustiftungen (jeweils ins Grundstockvermögen)
...ab 1.000,00 Euro
Die Erträge aus Ihrer Zustiftung werden dem Stiftungszweck entsprechend verwendet.
...ab 100.000,00 Euro
Ihre Option: Bewahrung des Spendernamens (z. B. Homepage der VR-Bank, Flyer der Stiftung).
...ab 500.000,00 Euro
Ihre zusätzliche Option: Definition des Stiftungszwecks nach Maßgabe der Satzung
(z. B. nur für eine spezielle Einrichtung).
...ab 1.000.000,00 Euro (sogenannte Treuhandstiftung)
Ihre zusätzliche Option: Vorgabe der Rahmenparameter für die Vermögensanlage nach
Maßgabe des Stiftungsrechts.
Steuerliche Vorteile
Wer stiftet wird vom Staat belohnt, denn die Stiftung kann steuerlich gefördert werden:
- Jeder Ehepartner kann Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer gemeinnützigen Stiftung von bis zu 1 Million Euro steuerlich absetzen (sofort oder beliebig auf zehn Jahre verteilt).
- Für den allgemeinen Spendenabzug können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte geltend gemacht werden.
- Wahlweise können Unternehmer bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze der im Kalenderjahr aufgewandten Löhne und Gehälter als Sonderausgabe steuerlich geltend machen.
- Der Spendenbetrag ist zeitlich unbegrenzt vortragsfähig.
- Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung sind von Schenkung- und Erbschaftsteuer befreit - grundsätzlich auch rückwirkend, wenn das ererbte oder geschenkte Vermögen innerhalb von zwei Jahren in eine gemeinnützige Stiftung einfließt.
- Einkommensteuerliche Vorteile können dadurch realisiert werden, dass das Stiftungsvermögen nach und nach in Teilbeträgen als Zustiftung in die Stiftung eingebracht wird.
Bei Fragen zu individuellen steuerlichen Auswirkungen sollte ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden.
Sie möchten sich engagieren?
Wenn auch Sie sich als Stifter engagieren möchten, halten unsere Stiftungsexperten/ Private Banking-Berater ausführliche Informationen für Sie bereit. Sehr gerne führen sie auch ein persönliches Gespräch mit Ihnen.
Stiftungsvorstand
Frank Hefner (Vorsitzender), Markus Feser (stv. Vorsitzender), Uwe Benkert
Stiftungsbeirat
Karl-Heinz Körblein (Schweinfurt, Vorsitzender), Jochen Keßler-Rosa (Schweinfurt),
Jürgen Bode (Niederwerrn), Roman Weigler (Waldbrunn)
Der ehrenamtliche Stiftungsvorstand und -beirat verzichtet selbstverständlich auf Sitzungsgelder und sonstige Spesen.

Im Bild von links:
Jochen Keßler-Rosa, Markus Feser, Karl-Heinz Körblein, Frank Hefner, Jürgen Bode, Uwe Benkert
es fehlt: Roman Weigler