Login OnlineBanking
Eine junge Frau steht an einem hohen Tisch, lächelt in die Kamer und hält dabei ihr Handy in der Hand. Ein älterer Mann sitzt daneben, hält ein Tablet vor sich und lächelt ebenfalls in die Kamera.

Vertreterwahl

Unsere Vertreterwahl gibt Ihnen die Möglichkeit, die Zukunft unserer Genossenschaft aktiv mitzugestalten.

Alle Informationen zu unserer Vertreterwahl, insbesondere zum Ablauf der Online-Wahl vom 05.10. bis 02.11.2026, finden Sie hier.

Weitere Informationen

Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich in elektronischer Form (Online-Vertreterwahl) unter www.vr-bank-mr.de/wahl.

Die für die Online-Vertreterwahl benötigten Zugangsdaten haben Sie bereits Ende September 2026 in Ihrem persönlichen Einladungsschreiben erhalten.

Während der regulären Schalteröffnungszeiten stellen wir zusätzlich Wahlterminals in unseren Filialen zur Verfüfung. 

 

Die Wahl wird in Form einer Bezirkswahl durchgeführt, bei der unsere Mitglieder Kandidatinnen und Kandidaten aus dem eigenen Wahlbezirk wählen. 

 

Die Wahl der Vertreter endet am 02.11.2026 um 12 Uhr. Die gewählten Vertreter und Ersatzvertreter werden schriftlich informiert. 

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgt die Feststellung der Vertreterversammlung durch den Wahlausschuss.

Voraussichtlich ab 23.11.2026 werden die Listen der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter in allen Filialen ausgelegt. 

WahlbezirkAnzahl zu wählender Vertreter
Arnstein18
Bad Neustadt28
Gochsheim16
Grabfeld14
Meiningen12
Mellrichstadt21
Schweinfurt25
Werneck
19
Warum sollte ich wählen?

Als Mitglied sind Sie mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen beteilitgt und können den Weg unserer Bank aktiv mitbestimmen und an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Mit ihrer Wahl bestimmen Sie die Vertreter, die Ihr genossenschaftliches Mitbestimmungsrecht in der Vertreterversammlung wahrnehmen. 

Welche Funktion hat die Vertreterversammlung?

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem wählt sie den Aufsichtsrat und entscheidet über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung von Ort und Zeit der Wahl in die Mitgliedsliste eingetragene Mitglied. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht. 
Geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige Personen, sowie juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch den gesetzlichen Vertreter, Personengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter aus. Bei der Vertrerwahl hat jedes Mitglied das gleiche Stimmrecht - unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.