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junge Frau steht lächelnd mit Smartphone in der Hand neben einem älteren Mann der mit Tablet an einer Theke sitzt

Vertreterwahl

Ihre Stimme zählt

Unsere Vertreterwahl findet vom 05.10. bis 02.11.2026 statt. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, die Zukunft unserer Genossenschaft aktiv mitzugestalten.

Bleiben Sie gerne auf dem Laufenden - auf dieser Seite veröffentlichen wir rechtzeitig alle wichtigen Informationen rund um die Vertreterwahl. 

Vertreterinnen und Vertreter sind Mitglieder, die den Interessen der Kunden und Mitglieder unserer Genossenschaftsbank eine Stimme geben. Sie bilden die Verbindung zwischen Bank und Mitgliedern und bringen wichtige Anliegen, Wünsche und Anregungen ein.

Was ist ihre Aufgabe?

Die Vertreterinnen und Vertreter übernehmen eine wichtige Rolle in der genossenschaftlichen Mitbestimmung. Zu deren Aufgaben gehört es unter anderem:

  • die Interessen der Mitglieder zu vertreten
  • an der Vertreterversammlung teilzunehmen
  • wichtige Informationen zur Entwicklung der Bank zu erhalten
  • bei zentralen Entscheidungen mitzuwirken
  • den Austausch zwischen Mitgliedern und Bank zu fördern

So tragen sie dazu bei, dass die Genossenschaftsbank im Sinne ihrer Mitglieder handelt und sich weiterentwickelt.

  •  Mit Ihrer Stimme gestalten Sie die Zukunft Ihrer Genossenschaftsbank aktiv mit.
  •  Sie entscheiden mit, wer die Interessen der Mitglieder in wichtige Gespräche und Entscheidungen einbringt.
  •  Jede Stimme zählt und stärkt die genossenschaftliche Idee von Mitbestimmung, Verantwortung und Gemeinschaft.
Warum sollte ich wählen?

Als Mitglied sind Sie mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen beteilitgt und können den Weg unserer Bank aktiv mitbestimmen und an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Mit ihrer Wahl bestimmen Sie die Vertreter, die Ihr genossenschaftliches Mitbestimmungsrecht in der Vertreterversammlung wahrnehmen. 

Welche Funktion hat die Vertreterversammlung?

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt unter anderem den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem wählt sie den Aufsichtsrat und entscheidet über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung von Ort und Zeit der Wahl in die Mitgliedsliste eingetragene Mitglied. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht. 
Geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige Personen, sowie juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch den gesetzlichen Vertreter, Personengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter aus. Bei der Vertrerwahl hat jedes Mitglied das gleiche Stimmrecht - unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.