- Individuelle Bestattungsform
- Seelsorge der Verbliebenen
- Grabpflege
VR-Gravis
Einfach nicht darüber reden oder doch lieber alles regeln?
Wer sein Leben plant, wird auch selbst bestimmen wollen, wie sein letzter Weg gestaltet werden soll.
Sterbegeld ersatzlos gestrichen
Seit der ersatzlosen Streichung des gesetzlichen Sterbegeldes bedeutet sein Leben zu planen, auch daran zu denken, die Kosten seiner eigenen Bestattung nicht seinen Angehörigen aufzubürden und diese finanziell und emotional zu entlasten.
Mit VR-Gravis legen Sie heute schon die eigenen Wünsche fest, sichern diese finanziell - ggf. auch vor dem Zugriff des Sozialamtes - ab und erhalten so Ihre finanzielle Unabhängigkeit bis zum Tode - eine Frage der Selbstbestimmung.
Eine Geldanlage für mehr Vertrauen - VR-Gravis
Zur Absicherung Ihrer Wünsche und Vorstellungen richten wir, nach Klärung Ihres Bedarfs, ein Treuhandkonto ein, welches im Falle Ihres Ablebens die anfallenden Kosten bedient. Durch das flexible System dieser "Dreiecks-Beziehung" garantieren wir Ihnen, dass die entsprechenden Leistungen erst nach vollständiger Erbringung der jeweiligen Partner erstattet werden.
Ihre individuellen Wünsche - unsere Leistungen
Bestattungsvorsorge bedeutet viel mehr, als Beisetzungskosten abzusichern. Nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen planen wir gemeinsam mit Ihnen und unseren Partnern die vielfältigen Aufgaben, welche im Falle Ihres Ablebens beispielhaft zu bewältigen sind:
Individuelle Wahl der Bestattungsform
Seelsorge der Verbliebenen
Überwachung religionsspezifischer Rituale und Bräuche
Organisation der Begräbnisfeierlichkeiten
Grabpflege
Aufgaben, die Partner voraussetzen, welchen man genau das Vertrauen schenken möchte, das einen auch sein Leben lang mit der eigenen Bank verbunden hat.

VR-Gravis bietet Ihnen verschiedene Vorsorgepakete an:
Standard - 2.000 Euro
Beratung, Organisation und Durchführung einer schlichten Erd- oder Feuerbestattung ohne Feier durch ein Partnerinstitut der Treuhand. Einfacher Sarg, Innenausstattung, Urne, Bekleidung, Versorgung des Verstorbenen nach DIN EN 15017, Überführung im Stadtkreis, ggf. Erledigung der Formalitäten, Abschiednahme im Kreis der Familie, ohne Trauerfeier (zzgl. Gebühren für Friedhof, ggf. Kosten für Krematorium). Aufgrund regionaler Besonderheiten können sich Abweichungen von den beschriebenen Leistungen ergeben.
Classic - 2.700 Euro
Beratung, Organisation und Durchführung einer Erd- oder Feuerbestattung mit Feier durch ein Partnerinstitut der Treuhand. Massiver Kiefernsarg mit passender Innenausstattung, Bekleidung, Kupfer-Urne, Versorgung des Verstorbenen nach DIN EN 15017. Zwei Überführungen im Stadtkreis und zum Krematorium, ggf. Rücküberführung der Urne, Erledigung der Formalitäten, Abschiednahme im Kreis der Familie, mit christlicher oder weltlicher Trauerfeier, Trauerkarten und Blumendekoration des Sarges (zzgl. Gebühren für Friedhof, ggf. Kosten für Krematorium). Aufgrund regionaler Besonderheiten können sich Abweichungen von den beschriebenen Leistungen ergeben.
Tradition - 3.200 Euro
Beratung, Organisation und Durchführung einer traditionellen Erd- oder Feuerbestattung mit Trauerfeier durch ein Partnerinstitut der Treuhand. Als Beisetzungsform kann eine Seebestattung gewählt werden. Massiver Eichensarg oder gleichwertiger Sarg mit passender Innenausstattung, Bekleidung, Versorgung des Verstorbenen nach DIN EN 15017, zwei Überführungen im Stadtkreis, Erledigung der Formalitäten, Abschiednahme im Kreis der Familie, christliche oder weltliche Trauerfeier mit Dekoration und musikalischer Umrahmung, Trauerkarten und Blumenschmuck des Sarges (zzgl. Gebühren für Friedhof). Aufgrund regionaler Besonderheiten können sich Abweichungen von den beschriebenen Leistungen ergeben.
Exklusiv - 4.900 Euro
Beratung, Organisation und Durchführung einer exklusiven Erd- oder Feuerbestattung durch ein Partnerinstitut der Treuhand. Als Beisetzungsform kann eine Seebestattung gewählt werden. Exklusive Eichen- oder Mahagonitruhe mit entsprechender Innenausstattung und Bekleidung, Versorgung des Verstorbenen nach DIN EN 15017, Aufbahrung zur Abschiednahme im Kreis der Familie. Zwei Überführungen im Stadtkreis, Erledigung der Formalitäten, Betreuung auf dem Friedhof zur christlichen oder weltlichen Trauerfeier mit Dekoration und musikalischer Umrahmung, Blumendekoration der Kapelle, Trauerkarten, Anzeige in der Tageszeitung, Danksagung, großer Blumenschmuck des Sarges mit passendem Kranz (zzgl. Gebühren für Friedhof). Aufgrund regionaler Besonderheiten können sich Abweichungen von den beschriebenen Leistungen ergeben.
Gebührenpaket - 3.000 Euro
Wenn keine Lebens- oder Sterbegeldversicherung zur Absicherung von Friedhofskosten vorhanden ist, ist der Abschluss des Friedhofsgebühren-Paket zu empfehlen. Mit diesem Betrag sind in der Regel die Friedhofsgebühren abgedeckt. Sollte der Vorsorgebetrag die Gebühren aufgrund örtlicher Gebührensatzungen über- oder unterschreiten, wird der Überschuss an den Nachlass ausbezahlt oder werden Nachzahlungen erhoben.
Grabpflegepaket 3.500 Euro
Wer zusätzlich für die Grabpflege vorsorgen möchte, sollte das Grabpflegepaket abschließen. Mit diesem Betrag sind in der Regel die Kosten der Grabpflege abgedeckt. Sollte der Vorsorgebetrag das Entgelt für die Grabpflege über- oder unterschreiten, wird der Überschuss an den Nachlass ausbezahlt oder werden Nachzahlungen erhoben.
Grabsteinpaket - 3.500 Euro
Wer zusätzlich für eine Grabstein vorsorgen möchte, sollte das Grabsteinpaket abschließen. Mit diesem Betrag sind in der Regel die Kosten eines einfachen Grabmals abgedeckt. Sollte der Vorsorgebetrag das Entgelt für das Grabmal über- oder unterschreiten, wird der Überschuss an den Nachlass ausbezahlt oder werden Nachzahlungen erhoben.
- kostenfreie Mitgliedschaft im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.
- garantierte Auslandsrückholung innerhalb Europas bis max. 5.200 EUR, sowie außerhalb Europas bis max. 10.300 EUR innerhalb der Rahmenbedingungen (vgl. Vertragsbedingungen Anlage Seite 1)
- kostenfreie Erstberatung zu den Themen des Bestattungs-, Sozial- und Erbrechts
- Durchsetzung berechtigter und angemessener Ansprüche zur Einordnung der Treugelder als Schonvermögen gegenüber dem Sozialamt
- Bestattungsvorsorge-Card, die über die Art der Vorsorge informiert