Stabilität
Sicherheit
Werterhalt
Vorwort des Vorstandsvorsitzenden
Die VR-Bank Schweinfurt-Stiftung wurde im Jahr 2016 anlässlich des 150-jährigen Bestehens der VR-Bank Schweinfurt gegründet. Seither setzen wir uns zusätzlich zum Förderauftrag der Bank mit deren Geschäftsbetrieb und Spendenvolumen auch mit der hauseigenen Stiftung für das Gemeinwohl in unserer Region ein - seit der Bankfusion in 2021 auch im Geschäftsgebiet der neuen VR-Bank Main-Rhön. Was als Zeichen für Verantwortung und Solidarität begann, ist heute ein fester Bestandteil unseres gesellschaftlichen Engagements.
Jährlich stellen wir über 15.000 Euro bereit, um Projekte in Bereichen wie Bildung, Umweltschutz und Wohlfahrtswesen zu fördern. Damit schaffen wir Chancen, bewahren Werte und leisten Hilfe dort, wo sie gebraucht wird.
Unsere Stiftung steht für Transparenz und Verlässlichkeit. Zusätzliche Spenden und Zustiftungen sind nicht nur herzlich willkommen, sondern auch steuerlich begünstigt. Sie ermöglichen es, gemeinsam Großes zu bewirken – ganz im Sinne des genossenschaftlichen Gedankens:
„Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele.“
Werden Sie Teil dieser Idee! Mit Ihrer Unterstützung gestalten wir Zukunft – verantwortungsvoll, solidarisch und nachhaltig.
Unsere Schwerpunkte liegen in folgenden Bereichen:
Jugend- und Altenhilfe
Tierschutz
Kunst & Kultur
Weitere Schwerpunkte
- Wissenschaft und Forschung
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschl. Studentenhilfe
- Naturschutz und Landespflege
- Umweltschutz und Wohlfahrtswesen
- Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutz
- Heimatpflege und Heimatkunde
- Kirchliche Zwecke nach § 54 der Abgabenordnung (AO)
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
- Förderung mildtätiger Zwecke
Was können Sie tun?
Vor dem Hintergrund unzähliger sinnvoller Fördermöglichkeiten können auch Sie etwas tun. Unterstützen Sie uns ganz nach dem genossenschaftlichen Prinzip: „Was einer nicht schafft, das schaffen viele.“
| Konto für Spenden | Konto für Zustiftungen |
|---|---|
| VR-Bank Schweinfurt-Stiftung | VR-Bank Schweinfurt-Stiftung |
| IBAN: DE71 7906 9165 0108 4123 40 | IBAN: DE27 7906 9165 0008 4123 40 |
| BIC: GENODEF1MLV | BIC: GENODEF1MLV |
| VR-Bank Main-Rhön eG | VR-Bank Main-Rhön eG |
Spenden & Zustiftungen
Spenden
...ab 1,00 Euro
Ihre Spende wird innerhalb von 24 Monaten dem Stiftungszweck zugeführt.
Hinweis: Bis 200 Euro Spendensumme genügt der Kontoauszug als Spendenquittung beim Finanzamt.
Zustiftungen (jeweils ins Grundstockvermögen)
...ab 1.000,00 Euro
Die Erträge aus Ihrer Zustiftung werden dem Stiftungszweck entsprechend verwendet.
...ab 100.000,00 Euro
Ihre Option: Bewahrung des Spendernamens (z. B. Homepage der VR-Bank, Flyer der Stiftung).
...ab 500.000,00 Euro
Ihre zusätzliche Option: Definition des Stiftungszwecks nach Maßgabe der Satzung
(z. B. nur für eine spezielle Einrichtung).
...ab 1.000.000,00 Euro (sogenannte Treuhandstiftung)
Ihre zusätzliche Option: Vorgabe der Rahmenparameter für die Vermögensanlage nach
Maßgabe des Stiftungsrechts.
Steuerliche Vorteile
Wer stiftet wird vom Staat belohnt, denn die Stiftung kann steuerlich gefördert werden:
- Jeder Ehepartner kann Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer gemeinnützigen Stiftung von bis zu 1 Million Euro steuerlich absetzen (sofort oder beliebig auf zehn Jahre verteilt).
- Für den allgemeinen Spendenabzug können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte geltend gemacht werden.
- Wahlweise können Unternehmer bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze der im Kalenderjahr aufgewandten Löhne und Gehälter als Sonderausgabe steuerlich geltend machen.
- Der Spendenbetrag ist zeitlich unbegrenzt vortragsfähig.
- Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung sind von Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit - grundsätzlich auch rückwirkend, wenn das ererbte oder geschenkte Vermögen innerhalb von zwei Jahren in eine gemeinnützige Stiftung einfließt.
- Einkommensteuerliche Vorteile können dadurch realisiert werden, dass das Stiftungsvermögen nach und nach in Teilbeträgen als Zustiftung in die Stiftung eingebracht wird.
Bei Fragen zu individuellen steuerlichen Auswirkungen sollte ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden.